Über den 

LesbenRing e.V.

1982 - 2022 LesbenRing e.V. 40 Jahre Sichtbarkeit

Der LesbenRing e.V. ist ein bundesweiter Verein für Lesben*, Lesben*gruppen und Organisationen mit Sitz in Heidelberg und Geschäftsstelle in Berlin. Der Verein wurde am 8. März 1982 gegründet. Heute ist der LesbenRing e. V. der bundesweite Dachverband für lesbische Frauen, Lesbengruppen und Organisationen. Der LesbenRing hat Sitz und Stimme im Deutschen Frauenrat, ist im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vertreten und ist Mitglieds­orga­nisation der ILGA (International Lesbian and Gay Association). Des Weiteren ist der LesbenRing Gründungsmitgliedsorganisation der EL*C EuroCentralAsian Lesbian* Community.

Was uns antreibt

Zahlreiche Dyke* Marches deutschlandweit, die steigenden Verkaufszahlen der L.MAG, die Aktivitäten der so genannten Krawalllesben* zur Erinnerungskultur, das viel beachtete Sachbuch „Lesben raus“ von Stephanie Kuhnen oder die “Lesben gegen Rechts” – gegründet auf dem LesbenFrühlingsTreffen 2018 in Göttingen – oder der ebenfalls noch junge Verein LesLeFam e.V. und viele weitere neue Bündnisse und Aktivitäten zeigen: Lesben* waren und sind weiterhin politisch sehr aktiv in diesem Land. Wenn nicht sogar politisch aktiver als noch vor einigen Jahren.

Vorstand

Die Vorstandsfrauen* vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Der Kontakt zum Vorstand des LesbenRing e.V. ist über die Geschäftsstelle möglich: vorstand@lesbenring.de

Auf dem Foto von links nach rechts: Kathrin Schultz, Constanze Körner, Debora Medeiros

Auf dem Foto von links nach rechts: Kathrin Schultz, Constanze Körner, Débora Medeiros. Foto: privat

Die Vorstandsfrauen* sind:

Constanze Körner, Berlin

Kontakt: constanze.koerner@lesbenring.de

Themen: Regenbogenfamilien, Vernetzung

Constanze Körner

Constanze Körner, Vorstand, Foto: privat

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Constanze Körner ist hauptamtlich Leiterin und Projektkoordinatorin im Verein Lesben Leben Familie e.V. (LesLeFam). Dort setzt sie Projekte für Lesben* und queere Menschen in allen Lebenslagen um und ist im Austausch mit politischen Akteur*innen sowohl in den Berliner Bezirken auf Landes- als auch auf Bundesebene. Sie bringt Expertise insbesondere in den Bereichen Regenbogenfamilien und lesbische* Sichtbarkeit mit und ist seit vielen Jahren aktiv in der queeren Community.

Im Vorstand des LesbenRing e.V. seit 2023.

Débora Medeiros, Berlin

Kontakt: debora.medeiros@lesbenring.de

Themen: Medien, Kommunikation, Diversity, Flucht und Migration

Débora Medeiros

Debora Medeiros, Vorstand, Foto: privat

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Dr. Débora Medeiros ist Kommunikationswissenschaftlerin und forscht zu Themen wie Affekt und Emotionen, Diversität in journalistischen Organisationen, Flucht und Migration sowie emanzipatorische alternative Medien und soziale Bewegungen. Sie freut sich darauf, sich als Teil der Zivilgesellschaft u.a. im LesbenRing in den nächsten Jahren für die lesbische* und queere Community einzubringen.

Im Vorstand des LesbenRing e.V. seit 2023

Kathrin Schultz, Berlin

Kontakt: kathrin.schultz@lesbenring.de

Themen: solidarisches Miteinander, Regenbogenfamilien, Inklusion, Antidiskriminierungs-Politik

Kathrin Schultz, Vorstand LesbenRing e.V., Foto: Stephanie Kuhnen

Kathrin Schultz, Vorstand, Foto: Stephanie Kuhnen

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geb. 1979 in Neubrandenburg / Mecklenburg-Vorpommern, ledig, 1 Tochter (geb. 2015), 1 Co-Sohn (geb. 2016), wohnhaft Nähe S‑Bahn Ahrensfelde, seit 1998 in Berlin zwecks Studium, 2007 Abschluss Dipl.päd., Schwerpunkt Geschlechterstudien, Sexualpädagogik, Medienpädagogik, Referentin für Diversity, diverse Fortbildungen, u.a. bei „Eine Welt der Vielfalt“

  • seit 1998 verschiedene haupt- und ehrenamtliche Tätigkeiten in der queerfeministischen Mädchenarbeit (Teilbereich: Inklusion / Menschen mit Beeinträchtigungen) sowie im queeren Bereich, unter anderem:
  • seit 2003 Ehrenamtliche im Sonntags-Club e.V. (Vorstandsfrau von 2006 / 2017)
  • 04/2010 – 04/2016 Geschäftsführung Jugendnetzwerk Lambda Berlin-Brandenburg e.V.
  • seit 01–2017 Diplompädagogin beim Humanistischer Verband BB KdöR, Projekt: NEUSTART, Wohnhilfe & Mietschulden-Beratung nach § 67 SGB XI mit Schwerpunkt Queer
  • seit 03/2018 Fachbeiratsmitglied der „Fachstelle fair_wohnen fair*mieten“, Schwerpunkt Queer
  • seit Februar 2020 Honorarkraft für Lesben Leben Familie e.V. (LesLeFam) beim Projekt „Lesben* stärken in Marzahn-Hellersdorf“
  • im Vorstand des LesbenRing e.V. seit 2019

https://kathrin-schultz.de/

Beirat

Der Beirat berät den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Vereins und unterstützt ihn in strategischen und finanziellen Fragen.

Die Beirätinnen* sind:

Marion Lüttig, München

Kontakt: marion.luettig@lesbenring.de

Themen: feministische Politik für Lesben*, Regenbogenfamilien, Gedenken, Internationales

Marion Lüttig, München, Berätin im LesbenRing

Marion Lüttig, Beirätin, Foto: S. Kuhnen

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Geboren 1973 in Salzkotten, Westfalen; verheiratet; zwei Kinder; Waldorfpädagog*in und Studium der Theater-, Film- und Fernsehwissenschaft, Soziologie & Anglo-Amerikanischen Geschichte; nach Stationen in Frankfurt, London, Köln, Berlin und Mannheim seit 2017 in München; evangelisch, feministisch, lesbisch, Gewerkschafterin, mit Vorliebe für Gleichstellungspolitik, Soziales und Kultur.

Im Beirat des LesbenRing e.V. seit 2023.

Juliane Rosin, Berlin

Kontakt: juliane.rosin@lesbenring.de

Themen: Internationales, Gleichstellung, Frauenpolitik, Menschenrechte

Juliane Rosin, Berlin, Beirätin im LesbenRing

Juliane Rosin, Beirätin, Foto: privat

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Im Beirat des LesbenRing e.V. seit 2023.

Die Satzung im Wortlaut

Satzung des LesbenRing e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

In dieser Satzung wird das Wort Lesbe als allgemeiner Begriff verwendet, einschließlich Lesben, die sich als trans, nicht-binär, intergeschlechtlich, bisexuell und / oder queer identifizieren.

  1. Der Verein trägt den Namen LesbenRing e.V.
  2. Sitz des Vereins ist Heidelberg.
  3. Der Verein ist eingetragen beim Amtsgericht in Mannheim.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Ziel und Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist es, die lesbischen Lebensweisen in der Gesellschaft öffentlich zu machen und sich für Gleichberechtigung dieser Lebensform in der Gesellschaft einzusetzen. Der Diskriminierung von lesbischen Frauen entgegenzuwirken. Lebensformen zu fördern, die bestimmt sind von wechselseitiger Achtung, Gewaltfreiheit und Demokratie.

Diese Ziele sollen verwirklicht werden:

  1. durch Vorhaben im Bereich von Wissenschaft und Forschung,
  2. durch Bildungsmaßnahmen, Tagungen und Kongresse,
  3. durch internationale Zusammenarbeit mit anderen ähnlichen Organisationen,
  4. durch Maßnahmen, die speziell für lesbische Frauen, die auf körperliche oder seelische Hilfe angewiesen sind, konzipiert sind.
  5. Des Weiteren soll der Verein dafür Sorge tragen, dass für den Satzungszweck geeignete Einrichtungen geschaffen werden.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitfrauen erhalten, in ihrer Eigenschaft als Mitfrauen, keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein ADEFRA e.V. – Schwarze Frauen in Deutschland, der beim Amtsgericht in Berlin eingetragen ist, er hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. 
    Sollte dieser Verein nicht mehr existieren, bestimmt die Auflösungsversammlung, mit Zustimmung des zuständigen Finanzamtes, die gemeinnützige Einrichtung, die das Vermögen erhalten soll. 

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins werden im folgenden Mitfrauen und FörderInnen genannt.

  1. Mitfrauen des Vereins können nur Frauen und von Frauen gebildete juristische Personen werden. 
    Juristische Personen haben nur eine Stimme.
    Mitfrauen, sind Frauen, die an der Verwirklichung der Vereinsziele mitwirken. Sie werden zur Vereinsversammlung geladen und haben Stimmrecht.
    Die Aufnahme muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden, der über die Aufnahme, entscheidet.
    Die Aufnahme ist nur gültig, wenn der Vereinsbeitrag bezahlt wird.
  2. FörderInnen können alle Menschen und jede juristische Person werden. FörderInnen haben kein Stimmrecht, sie werden zu den Mitfrauenversammlungen eingeladen. 
    FörderInnen werden vom Vorstand aufgenommen

§ 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. Austritt. Er wird schriftlich gegenüber den Vorstandsfrauen schriftlich erklärt. Er ist zum Ende eines Jahres mit einer Frist von einem Monat möglich.,
  2. Tod
  3. Streichung, weil die Vereinsbeiträge länger als 3 Monate nicht bezahlt wurden,
  4. Ausschluss er kann von jeder Mitfrau schriftlich beantragt werden, wenn ein Verstoß gegen die Vereinsinteressen vorliegt und mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitfrauen beschlossen werden. 

§ 6 Vereinsbeiträge

Die Vereinsbeiträge werden von der Mitfrauenversammlung festgelegt, sie sollen für Mitfrauen nicht unter 5,–€ und für Förderinnen nicht unter 10,–€ pro Monat liegen. 
Es ist möglich den Beitrag ganz oder teilweise zu erlassen, wenn eine Vereinsfrau in wirtschaftlicher Notsituation gerät. Diese Entscheidung trifft der Vorstand.

§ 7 Organe des Vereins

  1. Die Mitfrauenversammlung.
  2. Die Vorstandsfrauen
  3. Die Beirätinnen

1. Die Mitfrauenversammlung
Die Mitfrauenversammlung besteht aus den Mitfrauen und Mitgliedern des Vereins, ist oberstes Beschlussorgan und tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. 

  • Die Einladung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen (Poststempel). Es kann, soweit das möglich ist, elektronisch eingeladen werden.
  • Juristische Personen können nur eine Frau zur Vereinsversammlung entsenden und haben nur eine Stimme.
  • Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitfrauen, sie kann auf Antrag einer Mitfrau geheim erfolgen.
  • Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit der erschienen Mitfrauen. 
  • Sollten Satzungsänderungen auf Grund von Vorgaben des Registergerichts und/oder des Finanzamts notwendig sein, so ist der Vorstand berechtigt, die Satzung entsprechend zu ändern.
  • Es wird zu Beginn der Versammlung eine Protokollantin und eine Versammlungsleiterin gewählt, die das Protokoll über die Beschlüsse der Versammlung unterzeichnen. 

Die Vereinsversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Entgegennahmen der Jahresrechnung und Entlastung der Vorstandsfrauen
  • Wahl der Vorstandsfrauen
  • Satzungsänderungen
  • Festsetzung der Vereinsbeiträge,
  • Sie kann Kassenprüferinnen (Revisorinnen) wählen.
  • Auflösung des Vereins, wenn 3/4 der anwesenden Mitfrauen dieses beschließen.

Eine außerordentliche Vereinsversammlung ist einzuberufen, wenn 40% der Mitfrauen dies schriftlich bei den Vorstandsfrauen beantragen oder wenn Vereinsinteressen dies erfordern. Die Bestimmungen über die ordentliche Vereinsversammlung gelten entsprechend.

2. Die Vorstandsfrauen

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitfrauen und soll nicht mehr als 5 Mitfrauen groß sein.
  2. Immer 2 Vorstandsfrauen vertreten den Verein gemeinsam.
  3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, können die verbliebenen Vorstandsmitglieder aus dem Kreis der Vereinsmitglieder für die restliche Dauer der Amtszeit / bis zur nächsten  Vereinsversammlung ein Ersatzmitglied in den Vorstand kooptieren. Maximal dürfen zwei Vorstandsmitglieder kooptiert werden.
  4. Die Vorstandsfrauen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und sind an die Beschlüsse der Mitfrauenversammlung gebunden.
  5. Für die laufende Geschäftsführung können die Vorstandsfrauen Vollmachten an weitere Frauen erteilen.
  6. Die Amtszeit der Vorstandsfrauen beträgt 2 Jahre. 
  7. Die Vorstandsfrauen bleiben immer bis zur Eintragung neuer Vorstandsfrauen im Vereinsregister im Amt.
  8. Über die Aufteilung der Aufgaben, entscheiden die Vorstandsfrauen selbst und geben sich ggf. eine Geschäftsordnung.
  9. Die Vorstandfrauen entscheiden möglichst im Konsens. Auf Antrag einer Frau wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsfrauen abgestimmt.
  10. Vorstandbeschlüsse werden mit Datum und der Unterschrift einer Vorstandsfrau protokolliert. 
  11. Vorstandsbeschlüsse können schriftlich, elektronisch oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsfrauen ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich, elektronisch oder fernmündlich erklären.
  12. Der Vorstand / die Vereinsversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Haushaltslage beschließen, dass Verein- und Organämter entgeltlich in einem angemessenen Umfang auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Auszahlung einer Pauschale mit Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.
  13. Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte eine*n hauptamtliche Geschäftsführung gem. § 30 BGB bestellen. Mögliche Aufgaben für die Geschäftsführung können bestehen aus: Führung des Büros, administrative Tätigkeiten, Pressearbeit und ähnliches.

3. Die Beirätinnen

Dieses Organ ist kein Pflichtorgan, es wird nach Bedarf gebildet.
Die Beirätinnen unterstützen die Vorstandsfrauen bei ihrer Arbeit.

  • Sie können von der Mitfrauenversammlung delegiert werden,
  • oder von den Vorstandsfrauen berufen werden,
  • oder sich freiwillig melden und von den Vorstandsfrauen bestätigt werden.

Berlin, den 9. Oktober 2021

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gemäß § 71 BGB zeichnet der Vorstand wie folgt:

Hedy Gerstung
Ina Rosenthal

Unser Netzwerk

Viele Erfolge hat der LesbenRing gemeinsam mit Kooperationspartner*innen erreicht. Der LesbenRing hat Sitz und Stimme im Deutschen Frauenrat, ist im Kuratorium der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vertreten und ist Mitgliedsorganisation der ILGA (International Lesbian and Gay Association). Des Weiteren ist der LesbenRing Gründungsmitgliedsorganisation der EL*C EuroCentralAsian Lesbian* Community. Hinzu kommen Vernetzung, Zusammenarbeit und Kooperation mit vielen lesbischen* Vereinen, Medien und Organisationen.

Logo Deutscher Frauenrat
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
ILGA World - International Lesbian Gay Bisexual Trans and Intersex Association
Logo EL*C EuroCentralAsian Lesbian* Community

L-MAG (deutschsprachiges Printmagazin), Missy Magazine (deutsche feministische Zeitschrift), Dachverband Lesben und Alter, LesLeFam e.V. (Lesben Leben Familie), RegenbogenFamilien-Zentrum München (Treffpunkt, Fach- und Beratungsstelle), Intervention Hamburg e.V. (Lesbenverein), der ASF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) u.v.a.

Zur Schreibweise: Lesben*

Der LesbenRing e.V. will das große Spektrum lesbischer Lebens- und Liebesweisen sichtbar machen. Dazu zählen auch bi- und pansexuelle Cis- und Trans*frauen sowie Non-Binäre und Queers. Um diese Vielfalt lesbischer Lebensformen sichtbar zu machen, nutzt der LesbenRing e.V. die Schreibweise “Lesben*”.

 

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