„Die Bundesregierung hat Anfang Mai entschieden, bei Konversionstherapien (“Umpolungstherapien”) die Altersgrenze nicht auf Erwachsene auszuweiten, sondern lediglich auf Minderjährige zu beschränken. Ein unschöner Zug. Die so genannte Therapierung von nicht normgerechtem Verhalten von LSBTIQ hat eine lange Tradition”, fügt Gerstung hinzu. Auch im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist die nationalsozialistische Geschichte kaum bis gar nicht aufgearbeitet. Das Jugendlager Uckermark etwa – Nachbarlager des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück – diente im sogenannten Dritten Reich, aber auch bis in die 1980er Jahre hinein andere Jugendeinrichtungen, als “Erziehungsgsorte” für lesbische* und anderweitig “eigensinnige” Mädchen und junge Frauen. Lesben* wurde zwangspsychiatrisiert und lesbischen Müttern wurden wegen mangelnder “Erziehungsfähigkeit” bis Ende der 1980er Jahre das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen.
Weitere gängige lesbenfeindliche Praxis sind beispielsweise in Südafrika so genannte “corrective rapes”. Hierbei werden lesbische* Frauen vergewaltigt, um die sexuelle Orientierung der Opfer zu ändern. Aber auch in Europa ist es mit der Anerkennung lesbischer Lebensweisen nicht weit her: “Die gesetzlichen Regelungen in Polen oder Ungarn etwa, die das körperliche Selbstbestimmungsrecht von LSBTIQ massiv einschränken, beängstigen”, erläutert Gerstung. “Wir müssen daher gerade heute aufmerksam sein und solidarisch auf die Straße gehen für die, die dies aufgrund von Gefahr für Leib und Leben nicht können. Auch digital”, so Gerstung abschließend.
UPDATE: 15.05.2020, 13:17 Uhr