Regenbogenfamilien müssen zur Absicherung ihrer Kinder neben verpflichtendem Stiefkindadoptionsverfahren nun auch Zwangsberatung über sich ergehen lassen.
Der von der Bundesregierung formulierte Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Adoptionsprozessen (“Adoptionshilfegesetz”) bringt 15 Jahre nach Ermöglichung der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien eine massive Schlechterstellung und Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien mit sich. Letztere machen ca. 90 Prozent aller Regenbogenfamilien aus.
“Wir fordern Justizministerin Lambrecht und Familienministerin Giffey auf, hier ihren Worten zur Gleichstellung von lesbischen Familien auch Taten folgen zu lassen”, so Vorstandsfrau Kathrin Schultz. “Es kann doch nicht sein, dass ein sinnvolles Gesetz drei Jahre nach der Ehe für Alle nun eine massive Schlechterstellung für Regenbogenfamilien mit sich bringt”, so Schultz.
Auch drei Jahre nach der Eheöffnung müssen Regenbogenfamilien immer noch um die rechtliche Gleichstellung kämpfen und sich weiterhin dem für sie entwürdigenden Prozedere der Stiefkindadoption für die eigenen Kinder unterziehen. Dass zum Stiefkindadoptionsverfahren für das eigene Kind mit der Offenlegung aller persönlichen Daten sowie Vorsprachen bei und Hausbesuchen durch das jeweilige Jugendamt verpflichtend sind, sei schon entwürdigend genug. Schultz fährt fort: “Nun kommt für Zwei-Mütter-Familien auch noch die Zwangsberatung vor dem Stiefkindadoptionsverfahren. Das schlägt dem Fass den Boden aus! Statt den Zwang zur Stiefkindadoption für lesbische Familien endlich abzuschaffen und die Familien gleichzustellen, kommt nun diese massive Diskriminierung. Wir fordern daher die Ministerinnen auf, den Entwurf entsprechend zu überarbeiten und die Diskriminierung von lesbischen Müttern und ihrer Kinder zu beenden. Auch fordern wir insbesondere die grün-mitregierten Länder auf, dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung im Bundesrat nicht zuzustimmen”, so Schultz abschließend.