„In Gedenken aller lesbischen Frauen und Mädchen im Frauen-KZ Ravensbrück und Uckermark. Sie wurden verfolgt, inhaftiert, auch ermordet. Ihr seid nicht vergessen.“
So lautet der Text der Inschrift des heute am 01. Oktober 2020 von der Initiative „Autonome feministische Frauen und Lesben aus Deutschland und Österreich“ und dem „Bündnis der Initiativen zur Unterstützung der Gedenkkugel für die verfolgten und ermordeten lesbischen Frauen und Mädchen im ehemaligen Frauenkonzentrationslager Ravensbrück und Uckermark“, dem LesbenRing e.V., RuT Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen, dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) – Bundesverband, der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, und dem Fachverband Homosexualität und Geschichte (FHG) gemeinsame bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten eingereichte Antrag auf Verankerung einer Gedenkkugel auf dem Gelände der Gedenkstätte. Nach Gesprächen hatten sich die Beteiligten auf diese gemeinsame Inschrift geeinigt.
Im Anschreiben an die Stiftung steht:
„Mit diesem Schreiben wenden wir uns erneut an Sie wegen unseres Anliegens, in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück ein würdiges Zeichen der Erinnerung an die dort inhaftierten lesbischen Frauen zu errichten. In ihrer Pressemitteilung vom 11. November 2018 hatte die Stiftung die Initiativen, die sich seit langer Zeit für ein solches Zeichen einsetzen, aufgefordert, „sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen, der den bisherigen Diskussionsverlauf berücksichtigt.“
Außerdem unterstützen zahlreiche Mitstifter*innen, Personen und Organisationen aus dem In- und Ausland das Vorhaben, ein angemessenes Zeichen der Erinnerung an die lesbischen Frauen in Ravensbrück zu installieren. Die Gedenktafel soll in Form einer Kugel, Material Ton, Ausmaß 40 cm nach einer Idee der Initiative und von der bereits aktiven Künstlerin gestaltet werden.
Wir als zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen haben erfolgreich einen guten Konsens gefunden. Nun appellieren wir an die Gremien der Stiftung, im Herbst 2020 eine Entscheidung zu treffen, die die Realisierung dieses gemeinsamen Vorschlages ermöglicht.