Geflüchtete Lesben*

Das Foto zeigt die Gedenkkugel für die in Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten lesbischen* Frauen

Geflüchtete Lesben*

Lesbische* Geflüchtete kämpfen darum, erlebte Gewalt und Menschen­­rechts­verletzungen für den Flüchtlingsschutz geltend zu machen.

 „Da Schwarze lesbische Geflüchtete, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, meist weder dem heteronormativen Opferbild von Mutterschaft und weiblicher Verletzlichkeit entsprechen noch den typisch westlichen „gay lifestyle“ verkörpern, scheint ihr Leid, ihr Schmerz und ihre Angst vor Verfolgung im deutschen Asylwesen oft unerkannt zu bleiben.“ (Mengia Tschalaer, tagesspiegel.de, 23.06.2020)

In einigen Regionen der Welt sehen sich lesbische*, bisexuelle und transidente Frauen Diskriminierung, Gewalt und Todesangst ausgesetzt. Einige von ihnen fliehen aus dieser für sie ausweglosen Situation nach Deutschland. Diese Frauen (und gegebenenfalls ihre Kinder) sind häufig hochgradig traumatisiert. Sie benötigen Hilfeangebote, die auf sie zugeschnitten sind.

Trotz Verfolgung, Diskriminierung und Gewaltandrohung im Heimatland erleben lesbische* Frauen nicht unbedingt, dass ihre Situation im Asylverfahren Berücksichtigung findet. Die gesellschaftliche Ächtung, die lesbische* Frauen in ihren Heimatländern erleben, kann sich in Deutschland durch andere Geflüchtete fortsetzen. Deshalb liegt es nahe, dass lesbische* Geflüchtete spezielle Angebote für LSBTTIQ*-Geflüchtete nicht annehmen oder diese sie nicht erreichen. Dies führt zu der Fehlannahme, es gebe kaum lesbische* Geflüchtete – ein Narrativ, das erneut die lesbische* Unsichtbarkeit erhöht.

Zwar ist eine Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ein anerkannter Asylgrund. Die Verfolgungshandlungen durch staatliche oder nicht-staatliche Akteur*innen müssen so gravierend sein, dass sie (mindestens zusammengenommen) eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung darstellen. Dies ist gerade bei lesbischen* Frauen, die in ihren Herkunftsländern erheblichem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt und öffentlich nicht als Lesben* sichtbar sind, oft nicht nachweisbar.

Ein häufiger Grund für die Ablehnung eines Asylantrags kann sein, dass es für die Frauen schwierig ist, sich gleich im ersten Moment im Asylverfahren als lesbische* Frau zu outen. Hinzu kommt, dass Entscheider*innen oft selbst in westlichen Stereotypen von Homosexualität gefangen sind. Aspekte wie Zwangsehen oder Mutterschaft werden zu Lasten der Geflüchteten ausgelegt und als Grund für eine Ablehnung herangezogen.

Der LesbenRing fordert, die spezifische Situation geflüchteter lesbischer* Frauen stärker zu berücksichtigen. Insbesondere dürfen die gesellschaftlichen Unterdrückungsmechanismen, die Lesben* im Herkunftsland unsichtbar machten, im Asylverfahren nicht zu ihrem Nachteil ausgelegt werden. Erforderlich sind eine zielgruppenspezifische Ansprache, konsequenter Schutz vor lesbophober Gewalt in der Unterbringungseinrichtung und niedrigschwellige parteiliche Beratungsangebote.

Dieses Thema in den Sozialen Medien finden: #queerrefugees #lesbianrefugees