Regen­bogen­familien

Regenbogenfamilien

Die meisten Regenbogenfamilien sind 2-Mütter-Familien. Der LesbenRing setzt sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung und die Gleichbehandlung aller Familienformen ein.

 „Rechtliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien gehört jetzt endlich abgeschafft.“ (Katrin Werner, Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion)

Familien aus zwei Müttern mit ihren (gemeinsamen) Kindern gab es vermutlich schon immer. Die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von zwei-Mütter-Familien ist dagegen noch recht jung und noch längst nicht abgeschlossen.

Thema Alltagsdiskriminierung: Längst ist bekannt und wissenschaftlich erwiesen, dass Kinder in Regenbogenfamilien genauso gut aufwachsen wie in heterosexuellen Familien. Im Alltag begegnen sie jedoch immer noch Diskriminierungen und Vorbehalten. Ob es um das Recht geht, Entscheidungen über die Kinder zu treffen, ob man immer wieder der Frage nach dem Vater des Kindes begegnet, ob es um banale Familientickets für Schwimmbad oder Museum geht: Für die Umwelt ist eine Regenbogenfamilie nicht selbstverständlich. Das schafft für die Mütter ebenso wie für die Kinder Unsicherheiten.

Thema Elternschaft: Als 2017 die Ehe für Alle eingeführt wurde, wurde es möglich, als lesbisches* Ehepaar gemeinsam ein nicht-leibliches Kind zu adoptieren. Allerdings blieb das Abstammungsrecht zunächst außen vor, weil es für eine umfassende Reform im Bundestag keine Mehrheit gegeben hätte. Wird das leibliche Kind einer Ehepartnerin in die Ehe eines lesbischen* Paares geboren, gilt es nicht ohne weiteres Verfahren als deren gemeinsames Kind. Bei heterosexuellen Paaren ist genau das der Fall. Bei homosexuellen Ehepaaren trifft das nicht zu. Deshalb müssen lesbische* Paare und ihre Kinder weiterhin das Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen.  Hinzu kommt, dass Mehrelternfamilien (Queer Familys) oder Regenbogenfamilien, die eine Familiengründung zu dritt oder zu viert anstreben, im Abstammungsrecht überhaupt nicht vorgesehen sind. Weitere Benachteiligungen bestehen häufig noch beim Zugang lesbischer* Frauen zu Samenbanken.

Thema Kindeswohl: Alle Regenbogenfamilien brauchen rechtliche Sicherheit, damit ihre Kinder in einem geschützten und stabilen familiären Umfeld aufwachsen können. Das ist bisher nicht erreicht. Für Kinder und ihre Mütter ist es erforderlich, dass das Wohl des Kindes rechtlich vollständig abgesichert ist. Regenbogenfamilien wollen anerkannt und wertgeschätzt werden und sich nicht erklären und rechtfertigen müssen.

Der LesbenRing fordert, die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Recht zu beenden. Dazu ist endlich eine umfassende Änderung des Abstammungsrechts erforderlich – ohne Einschränkungen.

Dieses Thema in den Sozialen Medien finden: #Regenbogenfamilie #lesbischeMütter #LoveIsLove

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Infobox Regenbogenfamilien

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, nach dem eine Frau automatisch Mutter der Kinder ihrer Ehefrau wird. Sie soll wie ein Mann zweiter Elternteil werden, wenn sie mit der Geburtsmutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkennt. Insbesondere soll eine Frau, die mit der Mutter verheiratet ist, mit der Geburt des Kindes automatisch Elternteil werden.

Bislang ist es erforderlich, dass die zweite Mutter (oder Co-Mutter) das Kind der leiblichen Mutter adoptiert. Dieses Verfahren birgt viele Rechtsunsicherheiten: Stimmen die Behörden der Adoption zu? Wer erhält das Sorgerecht, wenn die leibliche Mutter in der Zwischenzeit verstirbt und das Kind als Vollwaise zurückbleibt? Wie erbt das Kind, wenn die zweite Mutter in der Zwischenzeit verstirbt?

Die Änderung trägt neuen Familien­konstellationen Rechnung und entspricht zugleich dem Regelungsbedarf, der durch die Einführung der „Ehe für alle“ entstanden ist.

Allerdings erfolgt zunächst eine weitere Erschwerung, denn mit einem anderen Gesetzgebungs­verfahren zum Adoptionsrecht sieht die Bundesregierung aktuell eine verpflichtende Beratung der Beteiligten vor. Dies trifft Zwei-Mütter-Familien besonders hart, weil sie bereits eine intakte Familie mit den gemeinsamen Kindern bilden, wenn das Verfahren zur Stiefkindadoption stattfindet. In der Zivilgesellschaft gibt es Widerstände gegen die geplante Regelung, gegen die sich auch die Kritik des LesbenRings richtet: „Wir fordern Justizministerin Lambrecht und Gleichstellungs­ministerin Giffey auf, die Diskriminierung lesbischer* Mütter und ihrer Kinder zu beenden“, so LesbenRing-Vorstandsfrau Kathrin Schultz.