Forderung der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE
Ergänzung Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den nächsten Koalitionsvertrag aufnehmen!
Zusammen mit über 200 queeren Organisationen, u.a. dem LesbenRing e.V., Prominenten und Bundestagsabgeordneten arbeitet die Initiative seit Monaten an der Kampagne GRUNDGESETZ FÜR ALLE: Sie fordert einen verlässlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz durch die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz um sexuelle und geschlechtliche Identität. Die konkrete Forderung ist: In den nächsten Koalitionsvertrag muss – schwarz auf weiß – die Forderung eines verlässlichen Schutzes der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz. Ohne Wenn und Aber!
Derzeit steht in Artikel 3, GG: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.” Dieser Artikel muss in der nächsten Legislaturperiode um sexuelle und geschlechtliche Identität ergänzt werden. Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Es enthält die wichtigsten Regeln für den Staat und damit auch für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Derzeit werden aber noch nicht alle Menschen vom Grundgesetz geschützt. Das muss sich ändern. Deshalb fordern wir die Ergänzung des Artikel 3. Deshalb fordern wir das “Grundgesetz für alle”!
Die Änderung von Artikel 3 würde niemandem was wegnehmen, aber viele schützen.
Unterschreibe jetzt die Petition der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE auf Change.org und All Out!